=Paper= {{Paper |id=None |storemode=property |title=Der Beitrag der Referenzmodellierung zur Compliance im Reporting des Finanzsektors |pdfUrl=https://ceur-ws.org/Vol-663/paper2.pdf |volume=Vol-663 |dblpUrl=https://dblp.org/rec/conf/wsbi/BeckerEK10 }} ==Der Beitrag der Referenzmodellierung zur Compliance im Reporting des Finanzsektors== https://ceur-ws.org/Vol-663/paper2.pdf
  Der Beitrag der Referenzmodellierung zur Compliance
             im Reporting des Finanzsektors


                     Jörg Becker, Mathias Eggert, Ralf Knackstedt

                  European Research Center for Information Systems
                      Westfälische Wilhelms-Universität Münster




Abstract
Gesetzliche Anforderungen an das Berichtswesen sind von einer erheblichen Heterogeni-
tät geprägt, die es erschwert, anforderungsgerechte Führungsinformationssysteme zu
gestalten. Rechtsverletzungen und mit ihnen verbundene Konsequenzen (Strafen, Reputa-
tionsverlust etc.) können die Folge sein. Ein Lösungsweg kann die Abbildung der Be-
richtspflichten in fachkonzeptionellen Referenzmodellen darstellen. Der Beitrag be-
schreibt zunächst die Relevanz der Compliance im Reporting, bevor die Heterogenität
der Berichtspflichten erörtert wird und eine Skizze und Potenziale eines entsprechenden
Forschungsprojekts vorgestellt wir


1 Motivation
Die Finanzkrise mit ihren fatalen Folgen für die Weltwirtschaft hat die Politik und Wis-
senschaft gleichermaßen nach den Ursachen von derartigen Verwerfungen fragen lassen.
Mertens (2010) etwa stellt die These auf, dass Kontrollgremien bzw. Kontrollorgane von
Aktiengesellschaften der öffentlichen Banken ihrer Kontrollfunktion u. a. auf Grund der
Komplexität des Überwachungsgegenstandes nicht mehr in der Lage sind ihre Kontroll-
funktion auszuüben (Mertens, 2010). Insbesondere im Finanzsektor wird versucht, durch
gesetzliche Vorgaben zur Berichterstattung eine wirksame Überwachung sicher zu stellen
(Deutsche Bundesbank, 2010a, 2010b). Unter Compliance im Reporting wird die Erfül-
lung rechtlicher Berichtspflichten durch die Bereitstellung der hierfür notwendigen In-
formationen verstanden (Goeken & Knackstedt, 2008). Insbesondere bei der Gestaltung
von Data-Warehouse-und Business-Intelligence-Systemen müssen die gesetzlichen An-
forderungen an das Berichtswesen berücksichtigt werden (Goeken & Knackstedt, 2008).

Die Herausforderung für Compliance im Reporting besteht primär in der umfassenden
Berücksichtigung aller relevanten Vorschriften sowie der Sicherstellung einer rechtskon-
formen Berichterstattung, was auf Grund der Heterogenität rechtlich geregelter Berichts-
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pflichten sehr aufwändig ist. Zur Effektivität und Effizienz der Realisierung von Comp-
liance im Reporting mittels Referenzmodellen beizutragen, ist Ziel der in diesem Beitrag
beschriebenen Forschungsperspektive. Mit dem Finanzsektor wird dabei der am stärksten
regulierte Bereich fokussiert (Abdullah, Sadiq, & Indulska, 2010).


2 Heterogenität der Rechtsgrundlagen für das Reporting
Die Regelungsdichte zeichnet sich durch eine hohe Heterogenität der Rechtsgrundlagen,
besonders im Finanzsektor aus. Die Heterogenität lässt sich anhand dreier wesentlicher
Facetten beschreiben, die im Folgenden erläutert werden. Die Heterogenität der Veröf-
fentlichung beschreibt den Umstand, dass relevante Regelungen zur Compliance des Be-
richtswesens in unterschiedlichen Quellen zu finden sind, was den Überblick über die
einzuhaltenden Regelungen besonders erschwert (Deutsche Bundesbank, 2010a, 2010b).
Relevante Berichtspflichten des Finanzsektors werden beispielsweise formuliert in der
Anzeigenverordnung, im Bundesbankgesetz, in der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-
Verordnung, in der Groß- und Millionenkreditverordnung, in der Inhaberkontrollverord-
nung, im Investment- und Kreditwesengesetz, in der Liquiditätsverordnung und in der
Zusammengefasste-Monatsausweise-Verordnung.

Die verstreuten Quellen weisen zudem eine hohe Heterogenität in der Darstellung der
Berichtspflichten auf. Tabelle 1 dokumentiert, dass gesetzliche Berichtsvorschriften ins-
besondere formalmathematisch, textuell und tabellarisch dargestellt werden. Von jeder
dieser drei Darstellungsformen müssen Transformationen in eine informationstechniknä-
here Form vorgenommen werden. Eine Vereinheitlichung der Darstellungsformen über
die relevanten Quellen hinweg, würde diese Aufgabe erleichtern.

 Gesetz                  Darstellung
 GroMiKV, Anlage 2       Formalmathematisch:
                         Berechnung des Kreditäquivalenzbetrags
 KWG § 10a (6)           Textuell:
                         „Von den gemäß Satz 2 zusammenzufassenden Eigenmitteln
                         sind abzuziehen:
                         1. die bei dem übergeordneten Unternehmen und den anderen
                         Unternehmen der Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe
                         ausgewiesenen, auf die gruppenangehörigen Unternehmen
                         entfallenden Buchwerte
                         a) der Kapitalanteile,
                         b) der Vermögenseinlagen…“
 AnzV, Anlage 2          Tabellarisch: Anzeige nach § 10 Abs. 4a Satz 4 KWG
                  Tabelle 1: Beispiele für die Heterogenität der Darstellung
Der Beitrag der Referenzmodellierung zur Compliance im Reporting des Finanzsektors 13



Neben der Heterogenität der Veröffentlichung und der Darstellung in der Gesetzgebung,
zeichnen sich die Vorschriften darüber hinaus durch eine hohe Heterogenität der Inhalte
aus. Die inhaltliche Heterogenität bedingt sich durch die Unterschiedlichkeit der zu re-
gelnden Sachverhalte und stellt für eine gegebenenfalls anzustrebende Vereinheitlichung
der Darstellungsformen eine Herausforderung dar, weil vereinheitlichte Darstellungsfor-
men dem Facettenreichtum der Regelungen gerecht werden müssen. Als Beispiele für die
Heterogenität der Inhalte dienen Formvorschriften und Berichtsfrequenzen. Während ein
Teil der Berichte der Bundesbank oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht (Bafin) formlos übermittelt werden kann, gelten für andere Berichtspflichten strenge
Formvorschriften. In Abhängigkeit ihrer Bedeutung müssen Berichte beispielsweise un-
verzüglich (SolvV § 6 i. V. m. §§ 10 und 10a KWG), monatlich (LiqV § 11 i. V. m. § 11
KWG), oder jährlich (GroMiKV § 57 und § 73 i. V. m. §§ 13 (4) und 13a (6) KWG) ein-
gereicht werden. Die Untersuchung der Vollständigkeit der Modellierungsmethoden zur
Abbildung aller relevanten Aspekte von Berichtspflichten ist Gegenstand der weiterfüh-
renden Forschungsaktivitäten.


3 Entwurf eines Forschungsprojekts
Voraussetzung für die Repräsentation gesetzlicher Anforderungen in Referenzmodellen
ist die Entwicklung einer geeigneten Modellierungsmethode (Knackstedt, 2006). Wird die
Modellierungsmethode selber wieder durch ein Modell beschrieben, so spricht man je
nach dem Aspekt der Methode, der zum Gegenstand der Modellierung gemacht wird
(Metaisierungsprinzip), von sprach- bzw. prozessorientierten Metamodellen (Strahringer,
1996). Die Sprachkonstrukte etablierter Modellierungsmethoden im Bereich der Berichts-
spezifikation reichen nicht aus, um gesetzliche Vorschriften umfassend zu repräsentieren
(Goeken & Knackstedt, 2009), so dass die Modellierungsansätze erweitert werden müs-
sen.

Die Entwicklung geeigneter Modellierungsansätze und konfigurativer Referenzmodelle
ist Gegenstand des gestaltungsorientierten Forschungsparadigmas (Österle et al., 2010)
bzw. des Design-Science-Ansatzes (Peffers, Tuunanen, Rothenberger, & Chatterjee,
2007) in einem iterativen Vorgehen (vgl. Abbildung 1).
14                                                 Jörg Becker, Mathias Eggert, Ralf Knackstedt



                                                evaluiert

                                evaluiert                       evaluiert


                Konstruktion                 Konstruktion
                                                                            Gestaltung des
                der Modellie-               von Referenz-
                                                                            Berichtswesens
               rungsmethode                   modellen

                           Voraussetzung für                Voraussetzung für

                                            Voraussetzung für

                         Abbildung 1: Iterative Entwicklungsarbeiten

Insgesamt dient die Konstruktion und Evaluation der Artefakte der Überprüfung folgen-
der Hypothesen:

     1. Wirksamkeit der Modellierungsmethode: Der Einsatz spezifisch adaptierter Mo-
        dellierungsmethoden erhöht die Effektivität und Effizienz der Erreichung bzw.
        Erhaltung von Compliance im Reporting.
     2. Wirksamkeit der Referenzmodelle: Der Einsatz spezieller Referenzmodelle bzw.
        spezifisch erweiterter Referenzmodelle erhöht die Effektivität und Effizienz der
        Erreichung bzw. Erhaltung von Compliance im Reporting.

Die zukünftigen Forschungsarbeiten umfassen dabei insbesondere die folgenden Arbeits-
bereiche:

Anforderungen aufnehmen
In einem ersten Arbeitsschritt werden zunächst die gesetzlichen Anforderungen erfasst,
die im Rahmen des Berichtswesens im Finanzsektor Relevanz besitzen. Durch eine Ana-
lyse der relevanten Gesetze und Verordnungen werden die gesetzlichen Anforderungen
nach ihrer Kernaussage und Zugehörigkeit zu Elementen der multidimensionalen Daten-
modellierung (vgl. z. B. Gabriel & Gluchwoski (1997), Gabriel & Gluchwoski (1998),
Böhnlein (2001)) klassifiziert. Die Ergebnisse dienen als Anforderungsdefinition für die
Konstruktion von Modellierungsmethoden, welche die gesetzlichen Anforderungen um-
fassend abbilden können und für die Zusammenarbeit von informationstechnischen und
juristischen Experten geeignet sind.

Modellierungsmethode entwickeln
Um die Anforderungen an ein gesetzeskonformes Reporting zu modellieren, wird eine
Sprache benötigt, die über die derzeit verfügbaren Ansätze für die Berichtsmodellierung
hinaus geht. Goeken & Knackstedt (2009) diskutieren die Abbildbarkeit rechtlicher Be-
richtsanforderungen in multidimensionalen Modellen am Beispiel der Modellierungsspra-
che ME/RM und schlagen Erweiterungen dieser Modellierungssprache vor, die sich auf
andere Sprachen übertragen lassen. Das erstellte Metamodell basiert auf den Anforderun-
Der Beitrag der Referenzmodellierung zur Compliance im Reporting des Finanzsektors 15



gen der MiFID-Direktive der Europäischen Union. Ziel der weiterführenden Forschungs-
arbeiten ist es, ein sprachbasiertes Metamodell zu entwickeln, welches in der Lage ist,
sämtliche Berichtspflichten des Finanzsektors zu berücksichtigen.

Entwicklung fachkonzeptioneller Referenzmodelle
Auf die Erstellung eines umfassenderen Metamodells folgt die Entwicklung fachkonzep-
tioneller Referenzmodelle, welche rechtliche Grundlagen des Reportings umfassend ab-
bilden. Goeken & Knackstedt (2009) haben ihr Metamodell durch die Entwicklung eines
konkreten Referenzmodells für die MiFID-Direktive evaluiert. Abbildung 2 zeigt exemp-
larisch ein entsprechendes Modell zur Abbildung von Vorschriften in einem Teilbereich
der Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV). Die Entwicklung solcher Refe-
renzmodelle für das Berichtswesen bildet den Kern der zukünftigen Forschungsarbeiten.


                                               Kreditgeberdimension                                             Referenzmodellierungsspezifische
                                                                                                                Spracherweiterungen
                                                                                                                                            Konfigurationsterm
                                                  Kreditnehmer-                      Alle Kreditnehmer-                                     (Pfeilspitze zeigt auf
                                                     einheit                              einheiten               Paramete(Ausprägung)
                                                                                                                                            das Modellelement,
                                                                                                                                            dass konfiguriert
                 Kreditnehmer           V                                 V           Alle Kreditnehmer
                                                                                                                                            werden muss)

                                                  Kreditnehmer                                                                              Dimensionsebenen-
                                                  nach Region                                                                               ausprägung


                                                  Kreditnehmer                                                                              Build-Time-Operator
                                                  nach Branche                                                                              Dimensionsebenen-
                                                                                                                                            spezialisierung



                                                                                                                          X                 Build-Time-Operator
                                                                                                                                            Pfadselektion
                                                                                                                          V                 (hier: exklusives Oder,
                                                          Kredit                                                                            inklusives Oder)
                       Zeitdimension                      i.S.d.                 Kreditnehmerdimension
                                                         GroMiKV




                                                    Geschäftsdimension
 Institut(Handelsbuchinstitut) UND
     Melderelevanz(Großkredit)                                                Handelsbuchposition
                                                                              Anlagebuchposition
                                             Geschäft nach
                                            Buchungsposition


                                                                                               Einzelgeschäft
            Alle Geschäfte                        Melderelevanz(Millionenkredit)


                                       Geschäft nach
                                                                 Geschäft nach
                                       Geschäftskateg                                                     Guthaben bei Zentralnotenbanken
                                                                 Geschäftsart
                                            orie                                                          Forderungen an Kreditinstitute
                                                                                                          Derivate
              Bilanzaktiva                                                                                Indossamentsverbindlichkeiten
              Derivate
              Andere außerbilanzielle Geschäfte
                                                         Melderelevanz(Großkredit)                        Patronatserklärung


            Abbildung 2: Ausschnitt der Spezifikation von Berichtspflichten i. S. d. GroMiKV

Evaluation
Mit der Verwendung von Referenzmodellen wird eine Vielzahl Nutzenpotenziale ver-
bunden. Eine ausführliche argumentativ hergeleitete Erörterung von Vor- und Nachteilen
findet sich beispielsweise in Becker & Knackstedt (2003). Das Ziel der Evaluation ist es,
die Anwendbarkeit und Akzeptanz der erstellten Modelle zu überprüfen. Über empirische
Studien unter Beteiligung von Finanzdienstleistern und Beratungsgesellschaften soll bei-
spielsweise nachgewiesen werden, dass die Modellierung von Berichtspflichten und die
16                                          Jörg Becker, Mathias Eggert, Ralf Knackstedt



Verwendung der entsprechenden Modelle sowohl zu einer verbesserten Compliance als
auch zu niedrigeren Kosten führt.


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